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BGH, 08.01.1953 - IV ZR 117/52 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 08.01.1953 - IV ZR 117/52
Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits früher ausgesprochen hat (BGHZ 7, 116 [121]), darf das Anerbieten eines Zeugenbeweises nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, daß bereits die Niederschrift über eine Vernehmung des Zeugen in einem früheren Rechtsstreit vorliege.
- BGH, 19.03.1953 - IV ZR 121/52
Rechtsmittel
Er will also nicht, dass in einem zweiten Verfahren Teile des ersten Verfahrens eine anderweitigen Beurteilung unterbreitet werden, ohne dass neue Tatsachen für diese Teile vorgetragen werden (vgl. BGHZ 2, 101 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50] und 4, 189 sowie die Entscheidung des Senats IV ZR 117/52 vom 8. Januar 1953).